Kategorie: News

  • Firmenumzug

    Firmenumzug

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    Wir haben unseren Firmensitz nach Heilbronn verlegt. Aufgrund der Verlegung haben sich unsere Kontaktdaten wie folgt geändert.

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    bAV Innovationspartner GmbH
    August-Wankmiller-Straße 13
    D-74078 Heilbronn

    Telefon: 07131 88716-40
    Fax: 07131 88716-50

    E-Mail: info[at]bav-innovationspartner.de
    Internet: www.bav-innovationspartner.de

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  • Betriebliche Altersvorsorge besser als ihr Ruf

    Betriebliche Altersvorsorge besser als ihr Ruf

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    Sven KüstnerVeröffentlichung in der Zeitschrift NULL78 vom November 2014.

    Woher kommt das schlechte Image der betrieblichen Altersvorsorge?

    Sven Küstner, Geschäftsführer der bAV Innovationspartner GmbH im Interview.

    Herr Küstner, wie sehen Unternehmer aus Ihrer Erfahrung die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

    „Viele Unternehmer sind vom übermäßigen Beratungsangebot und der aggressiven Vorgehensweise der Versicherungswirtschaft übersättigt. Aus ihrer Sicht leistet die bAV keinen unmittelbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg, birgt Risiken, ist kompliziert und kostet nur wertvolle Zeit und damit Geld.“

    Wie kommt es zu diesem fragwürdigen Image?

    „Das ist zum Teil auf das unprofessionelle Vorgehen verschiedener Marktteilnehmer zurückzuführen, welche sich mit geringem Knowhow in diesem Geschäftsfeld tummeln und in erster Linie eigene Interessen verfolgen. Mit intransparenten Vergütungsmodellen und Fehlberatungen haben sie auf Mitarbeiterseite Desinteresse hervorgerufen und damit einen Vertrauensverlust auf Unternehmerseite herbeigeführt.“

    Das heißt also, die Auswahl des Beraters ist essentiell für Erfolg oder Misserfolg der bAV im Unternehmen. Was macht die bAV Innovationspartner GmbH dann anders?

    „Ganz einfach, wir setzen bei dieser Herausforderung an und stellen in erster Linie die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Nutzenpotentiale für das beauftragende Unternehmen in den Mittelpunkt unserer maßgeschneiderten Konzepte. Bislang konnte damit eine stolze Mitarbeiterzufriedenheitsquote von bis zu 80 % erreicht werden.“

    Woran können Unternehmer denn die richtigen Berater erkennen?

    „Erstens: Gute Berater müssen Rechtssicherheit schaffen und arbeiten daher immer mit einem haftungsübernehmenden Rechtsberater (siehe Ausgabe 3 Null78 ) zusammen. Ansonsten verbleibt die Haftung beim Unternehmen (§ 1 BetrAVG).“

    „Zweitens: Gute Berater müssen marktunabhängige Maklerspezialisten sein, die die ganze Bandbreite – betriebswirtschaftlicher Lösungen ohne Versicherungsbeteiligung bis hin zu sämtlichen Versicherungsprodukten – anbieten können und für diese Produktempfehlungen an Stelle des Unternehmens haften.“

    Wie lautet Ihre Empfehlung an die Unternehmer?

    „Lieber gleich zu Anfang den bAV-Maklerspezialisten beauftragen. Denn neben einem erfolgreicheren Projektergebnis wird der Verwaltungs- und Kostenaufwand deutlich geringer ausfallen.“

     

    Wollen Sie erfahren, was uns anders macht? Dann besuchen Sie unser Rundum-Sorglos-Paket.

    Die komplette Zeitung können Sie auch online (Quelle: www.null78.de) lesen.

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  • Bestandskunden Entwicklung

    Bestandskunden Entwicklung

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    WEPTECH elektronik GmbHWir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass uns die WEPTECH Elektronik GmbH die Einführung und Umsetzung des Versorgungssystem der Mitarbeiter übertragen hat.

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  • Betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber sehr teuer werden

    Betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber sehr teuer werden

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    Veröffentlichung null78: Betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber sehr teuer werdenin der Zeitschrift NULL78 vom August 2014.

    Haftungsrisiken der Arbeitgeber in der bAV

    In der Wahrnehmung der Arbeitgeber wird die bAV überwiegend als ein lästiges aber notwendiges Themenfeld der Versicherungswirtschaft angesehen. Das ist so nicht richtig. Denn die bAV ist zuerst dem Arbeitsrecht zuzuordnen. Eigens hierfür wurde ein Gesetz – das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – erlassen. Gleich im § 1 des Gesetzes ist zu lesen: „Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“.

    Szenario aus der Praxis:

    Die Arbeitnehmer der B-GmbH waren bereits einige Jahre im Ruhestand und erhielten die Betriebsrente ihres ehemaligen Arbeitgebers von dessen Pensionskasse. Aufgrund schlechter Kapitalanlageentwicklung war die Pensionskasse nicht mehr in der Lage, die vertraglich zugesicherten Rentenerhöhungen durchzuführen. Vor Gericht konnten die Rentner erwirken, dass die B-GmbH für die Pensionskasse einspringen und die mehreren 10.000 Euro umfassenden Rentenerhöhungen zusätzlich leisten musste (z.B. Hess. LAG, Urteil vom 3. März 2010 – 8 Sa 187/09).

    Arbeitgeber müssen für jede bAV einstehen

    Damit wird klar, dass der Arbeitgeber immer für die betriebliche Altersvorsorge einstehen muss, unabhängig davon, ob er eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder ein anderes Marktangebot für die Umsetzung gewählt hat.

    Was können Arbeitgeber für mehr Sicherheit tun?

    Diese Risiken müssen keinesfalls widerstandslos hingenommen werden. Sicherheit vor möglichen Ansprüchen in der Zukunft schafft eine rechtssichere Implementierung der bAV durch einen spezialisierten Rechtsberater, der gemeinsam mit dem Unternehmen die Spielregeln der bAV aufstellt und dafür die Haftung übernimmt. Vertreter der Versicherungswirtschaft sind dazu jedoch nicht befugt.

    Wollen Sie die bAV-Risiken kontrollieren? Dann ist unser Rundum-Sorglos-Paket für Sie interessant.

    Die komplette Zeitung können Sie auch online (Quelle: www.null78.de) lesen.

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  • Innovative betriebliche Altersversorgung

    Innovative betriebliche Altersversorgung

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    Veröffentlichung null78: Innovative betriebliche Altersversorgungin der Zeitschrift NULL78 am 11.06.2014.

    Echte Symbiosemöglichkeit für Unternehmen und ihre Angestellten

    Bekannt sind fast ausschließlich bAV-Lösungen, die mittels Versicherungen durchgeführt werden. Dabei gibt es innovative bAV-Konzepte (i-bAV), die ohne den Einsatz von Versicherungen auskommen und den Unternehmen zudem zusätzliche betriebswirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. So können die Gelder der i-bAV bspw. im Unternehmen als Fremdkapitalersatz verbleiben und somit eine Bankenabhängigkeit verringern oder gar aufheben.

    Risiken für Unternehmen?

    Das Risiko einer i-bAV-Lösung ist dem eines Bankkredites gleichzusetzen, wobei die Bedingungen der Darlehensgewährung deutlich niedriger liegen. Aufgrund schlechter Betreuung und nicht vorliegendem Tilgungsplan wird jedoch häufig die Fälligkeit der Verbindlichkeit mit den entsprechenden Konsequenzen aus den Augen verloren. Weitere Probleme können zu Tage treten, wenn die vom Verkäufer in endlosen, nicht nachvollziehbaren Zahlenkolonnen dargestellte positive Prognose erheblich schlechter verläuft. Die bAV Innovationspartner GmbH hat hierzu Lösungen entwickelt, die diesen Problemen entgegen wirken.

    Vor- bzw. Nachteile für Arbeitnehmer?

    Den größten Vorteil haben die Arbeitnehmer, wenn das durch den AG steuerbare Gesamtergebnis der i-bAV-Lösung die alternative bAV-Versicherungsleistung übersteigt. Größeren Risiken sind die Arbeitnehmer nicht ausgesetzt, da die i-bAV selbst bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich abgesichert ist.

    Fazit

    Richtig gemacht, kann die i-bAV Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer win-win-Situation vereinen. Die i-bAV ist nicht für jedes Unternehmen sinnvoll. Jedoch sollte diese Möglichkeit in jede bAV-Entscheidung einbezogen werden. Doch was tun, wenn der eigene Berater nur Versicherungslösungen anbieten kann?!

     

    Die komplette Zeitung können Sie auch online (Quelle: www.null78.de) lesen.

     

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  • Neukundenreferenz

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    Wir freuen uns die Krankenhaus Service GmbH Schwarzwald seit Mai 2014 zu unseren Kunden zählen zu dürfen.

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  • Fachkräftesicherung neu gedacht

    Fachkräftesicherung neu gedacht

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    Veröffentlichung null78: Fachkräftesicherung neu gedachtin der Zeitschrift NULL78 am 13.03.2014.

    Betriebliche Altersvorsorge, die sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Mitarbeitern orientiert

    Unternehmen investieren erhebliche Summen in betriebliche Versorgungs- und Vergütungssysteme für ihre Mitarbeiter. Als personalstrategische Instrumente eingesetzt, zielen sie darauf ab, das Engagement der Führungskräfte und Mitarbeiter auf die Unternehmensziele auszurichten, den Ruf des Unternehmens als attraktiven Arbeitgeber zu untermauern, qualifizierte Mitarbeiter zu binden und kompetente, neue zu gewinnen. Doch nicht immer erfahren diese Instrumente die gewünschte Wertschätzung bei den Mitarbeitern. Weshalb? Weil viele Unternehmen versäumen, ihre betrieblichen Nebenleistungen ausreichend zu „vermarkten“.

    Nur eine verständliche Aufklärung der Mitarbeiter schöpft das volle Wirkungspotenzial dieser Instrumente aus, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Vorteile, fördert das Interesse am Thema und stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen.

    Die meisten Unternehmen empfinden die betriebliche Altersversorgung (bAV) als eine vom Gesetzgeber auferlegte, lästige Pflicht, weniger als ein Instrument der Fachkräftesicherung. Doch aus dieser „Bürde“ lässt sich mit einer ausgeklügelten Kommunikationsstrategie und etwas zusätzlichem Engagement des Unternehmens, ein signifikanter Beitrag zur Fachkräftesicherung erreichen.

    Das Expertenteam der bAV Innovationspartner GmbH kreiert gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen auf deren Philosophie abgestimmte innovative bAV-Konzepte. Diese werden schließlich im Einklang mit dem firmenspezifischen Corporate Design in verständliche, wirksame und mitarbeitergerechte Kommunikationspakete umgesetzt. Die Richtigkeit dieser Vorgehensweise belegt die durchschnittliche 70%ige Mitarbeiterwertschätzung bei den bisher durchgeführten Projekten

     

    Die komplette Zeitung können Sie auch online (Quelle: www.null78.de) lesen.

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