— RATGEBER · bAV INNOVATIONSPARTNER

bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer: Welche Lösung passt?

Welche betriebliche Altersversorgung passt zu Ihrer GmbH? Erfahren Sie hier mehr über Möglichkeiten, Vorteile und typische Fehler – von Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage bis zu steuerlicher Anerkennung, Auszahlung, Nachfolge und Unternehmensverkauf.

Christian Kolodzik und Sven Küstner von der bAV Innovationspartner GmbH

Für beherrschende GGFSteuerliche und rechtliche Besonderheiten verständlich erklärt.

Durchführungswege im VergleichDirektversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage klar gegenübergestellt.

Mehr als ein ProduktvergleichMit Blick auf Steuer, Bilanz, Auszahlung, Nachfolge und Familie.

Auf einen Blick: Welche bAV passt grundsätzlich zu welchem GGF?

Für einfache, kleinere Versorgungsziele kann eine Direktversicherung ausreichen. Für höhere Beiträge ohne Pensionsrückstellung in der GmbH ist die Unterstützungskasse häufig besonders interessant. Die Pensionszusage bietet maximale Autonomie, bringt aber Bilanz-, Steuer- und Nachfolgerisiken mit sich. Entscheidend ist nicht das Produkt, sondern die passende Kombination aus Durchführungsweg, steuerlicher Anerkennung, Finanzierung, Kapitalanlage, Insolvenzschutz, Auszahlung und Nachfolgeplanung.

Einstieg

Warum bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer besonders geplant werden muss

Eine betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer muss besonderen Ansprüchen genügen: Sie muss steuerlich anerkannt, wirtschaftlich sinnvoll, flexibel gestaltbar und zur Situation der GmbH passend aufgebaut sein. Besonders bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gelten andere Maßstäbe als bei normalen Arbeitnehmern.

Entscheidend sind vor allem der passende Durchführungsweg, die steuerliche Anerkennung, die Finanzierung, die Kapitalanlage, die Insolvenzsicherung, die spätere Auszahlung und die Frage, was bei Tod, Nachfolge oder Unternehmensverkauf passiert.

Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten und zeigt, welche Punkte ein Gesellschafter-Geschäftsführer vor Einrichtung oder Änderung einer bAV prüfen sollte.

01 · Zielgruppe

Für wen ist diese Seite gedacht?

Diese Seite richtet sich an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die ihre Altersversorgung neu aufbauen, bestehende Versorgungen überprüfen oder die eigene bAV besser verstehen und bewerten möchten.

Besonders relevant ist das Thema für:

  • beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF),
  • GmbH-Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss auf die eigene Vergütung,
  • Unternehmer mit hohen Versorgungszielen,
  • Geschäftsführer, die klassische Versicherungslösungen kritisch sehen,
  • GGF, die steuerliche Vorteile nutzen möchten,
  • Unternehmer, die Flexibilität bei Kapitalanlage und Auszahlung wünschen,
  • Familienunternehmen, bei denen Nachfolge und Vermögenserhalt eine Rolle spielen,
  • GGF, die ihre Versorgung als unternehmerische Entscheidung verstehen,
  • GGF mit bestehenden Direktversicherungen, Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

Spezialisten für die bAV von Gesellschafter-Geschäftsführern – bundesweit online

Die bAV Innovationspartner GmbH beschäftigt sich seit 2014 ausschließlich mit betrieblicher Altersversorgung. Unser Name beschreibt dabei unseren Anspruch: bAV ist unser Fachgebiet; als Innovationspartner entwickeln wir neue Versorgungskonzepte und begleiten unsere Kunden als persönliche Ansprechpartner.

Die Geschäftsführer Christian Kolodzik und Sven Küstner beschäftigen sich beide seit mehr als zwei Jahrzehnten mit der betrieblichen Altersversorgung. Ein Schwerpunkt ist die Einrichtung und Prüfung der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern – von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse bis zur Pensionszusage.

Die Beratung findet bundesweit per Videokonferenz statt. Gesellschafter-Geschäftsführer können daher unabhängig vom Sitz ihrer GmbH mit uns klären, welcher Durchführungsweg, welche Finanzierung und welche Kapitalanlage zu ihren Versorgungszielen und zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens passen.

02 · Hintergrund

Warum die bAV für GGF besonders ist

Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht nur Versorgungsempfänger, sondern zugleich Unternehmer. Diese Doppelrolle eröffnet Gestaltungsfreiheit – führt aber dazu, dass die Finanzverwaltung jede Versorgung besonders streng auf Fremdüblichkeit, Angemessenheit, Erdienbarkeit und Dokumentation prüft.

Ein normaler Arbeitnehmer muss seine betriebliche Altersversorgung mit seinem Arbeitgeber abstimmen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist dagegen häufig selbst maßgeblich an den Entscheidungen der GmbH beteiligt. Gerade der beherrschende GGF kann seine Versorgung deutlich aktiver gestalten; als alleiniger GGF entscheidet er wirtschaftlich sogar auf beiden Seiten mit – als Versorgungsempfänger und als Vertreter der zusagenden GmbH.

Das ist ein Vorteil. Es ist aber auch ein Risiko.

Denn die Finanzverwaltung prüft bei GGF besonders genau, ob die zugesagte Versorgung fremdüblich, angemessen, erdienbar und eindeutig dokumentiert ist. Was bei einem normalen Arbeitnehmer unproblematisch sein kann, kann bei einem beherrschenden GGF steuerlich anders beurteilt werden.

Bei GGF-bAV geht es immer um zwei Ebenen

Ebene 1

Die wirtschaftliche Ebene

Welche Lösung bringt Flexibilität, Renditechancen, Versorgungssicherheit und unternehmerische Handlungsfähigkeit?

Ebene 2

Die steuerliche und rechtliche Ebene

Wird die Versorgung steuerlich anerkannt, richtig beschlossen, angemessen finanziert und ordnungsgemäß dokumentiert?

Eine gute GGF-bAV muss beide Ebenen zusammenbringen.

03 · Begriffserklärung

Was ist ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer?

Ob ein GGF als „beherrschend“ gilt, hängt davon ab, aus welchem Rechtsgebiet man die Frage betrachtet: Steuerrecht, Betriebsrentenrecht und Sozialversicherungsrecht verwenden nicht immer dieselben Maßstäbe.

Es kann daher vorkommen, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich wie ein beherrschender GGF behandelt wird, während betriebsrentenrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich andere Regeln gelten. Für die Gestaltung einer bAV ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Folgen ergeben können.

Steuerrecht

Entscheidend für die steuerliche Anerkennung

Für die Einrichtung einer bAV ist das Steuerrecht meist der wichtigste Prüfungsbereich. Hier geht es darum, ob die zugesagte Versorgung steuerlich anerkannt wird und ob die Aufwendungen der GmbH als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft die Finanzverwaltung besonders genau, ob die Versorgung fremdüblich, angemessen, erdienbar und klar dokumentiert ist. Denn der GGF kann häufig Einfluss auf seine eigene Vergütung und Versorgung nehmen.

Fehler in der Gestaltung können dazu führen, dass der Betriebsausgabenabzug ganz oder teilweise versagt wird oder eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wird. Gerade weil die steuerlichen Vorteile ein wesentlicher Grund für die bAV sind, sollte dieser Bereich von Anfang an sorgfältig geprüft werden.

Betriebsrentenrecht

Schutz oder zusätzliche Bindung

Betriebsrentenrechtlich stellt sich die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer unter den Schutzbereich des Betriebsrentengesetzes fällt. Davon hängt unter anderem ab, ob gesetzliche Schutzvorschriften zur Anwendung kommen.

Fällt der GGF unter das Betriebsrentengesetz, können Anwartschaften gesetzlich geschützt sein. Gleichzeitig müssen dann aber auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen beachtet werden.

Fällt der GGF nicht unter das Betriebsrentengesetz, kann die Gestaltung in bestimmten Punkten flexibler sein. Diese Flexibilität kann vorteilhaft sein, verlangt aber besonders klare und rechtlich passende Vereinbarungen.

 

Sozialversicherungsrecht

Auswirkungen auf Beiträge und Leistungsphase

Das Sozialversicherungsrecht spielt bei der bAV für GGF ebenfalls eine Rolle, steht aber meist nicht im Mittelpunkt der Gestaltung. Wichtig ist vor allem die Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei ist und welche Folgen dies später für die Versorgungsleistungen hat.

Von besonderer praktischer Bedeutung ist, ob spätere Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Zusätzliche Beiträge in der Leistungsphase können die Attraktivität einer bAV deutlich beeinflussen.

Deshalb sollte auch der sozialversicherungsrechtliche Status geprüft werden. Er entscheidet aber regelmäßig nicht allein darüber, ob eine bAV sinnvoll ist.

Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Die Einstufung des Gesellschafter-Geschäftsführers beeinflusst, welche Gestaltung möglich und sinnvoll ist. Eine bAV für GGF muss deshalb immer aus mehreren Blickwinkeln geprüft werden: steuerlich, betriebsrentenrechtlich und sozialversicherungsrechtlich. Erst wenn geklärt ist, welche Regeln in diesen Bereichen für den GGF gelten, lässt sich entscheiden, welcher Durchführungsweg passt und wie die Versorgung rechtssicher, steuerlich wirksam und wirtschaftlich sinnvoll aufgebaut werden kann.

04 · Durchführungswege

Welche bAV-Durchführungswege kommen für GGF in Betracht?

In der Praxis stehen bei anspruchsvolleren GGF-Lösungen drei Durchführungswege im Vordergrund: Direktversicherung, Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) und Unterstützungskasse

Für Gesellschafter-Geschäftsführer kommen grundsätzlich mehrere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Betracht. Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst viele Wege nebeneinanderzustellen, sondern den Durchführungsweg zu wählen, der zur steuerlichen Situation, zum Versorgungsziel, zur GmbH und zur gewünschten Flexibilität passt.

Pensionskasse und Pensionsfonds gehören zwar ebenfalls zur bAV, spielen beim Neuaufbau einer flexiblen GGF-Versorgung aber regelmäßig keine zentrale Rolle.

Ein wichtiger Grund liegt im steuerlichen Förderrahmen: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nutzen steuerlich denselben Rahmen nach § 3 Nr. 63 EStG. Die steuerfreien Höchstbeträge stehen daher nicht für jeden dieser Durchführungswege zusätzlich zur Verfügung. In der Praxis muss also entschieden werden, welcher Weg für den konkreten Gesellschafter-Geschäftsführer am sinnvollsten ist.

Gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern reicht dieser begrenzte Förderrahmen häufig nicht aus. Viele beherrschende GGF haben keine oder nur geringe gesetzliche Rentenanwartschaften und deshalb einen höheren privaten Versorgungsbedarf. Dieser lässt sich über die begrenzten Zuwendungsmöglichkeiten von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds oft nicht ausreichend abdecken.

Die Pensionskasse hat in der modernen Gestaltungspraxis deutlich an Bedeutung verloren und wird für neue, individuell ausgerichtete GGF-Konzepte nur noch selten eingesetzt. Der Pensionsfonds ist dagegen vor allem bei der späteren Auslagerung bestehender Pensionszusagen relevant. Für den Neuaufbau einer Versorgung ist er bei GGF regelmäßig nicht der erste Gestaltungsweg.

Wenn der Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG genutzt werden soll, ist die Direktversicherung häufig die naheliegendere Lösung. Sie ist zwar ebenfalls eine versicherungsförmige Lösung, bietet aber im Vergleich zur Pensionskasse meist mehr praktische Gestaltungsmöglichkeiten und ist für kleinere oder ergänzende Versorgungsbausteine oft flexibel einsetzbar.

Für höhere Versorgungsziele, mehr steuerliche Gestaltungsfreiheit oder weitergehende individuelle Anforderungen kommen dagegen vor allem Unterstützungskasse und Pensionszusage in Betracht.

 

05 · Direktvergleich

Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse im Vergleich

Die Wahl des Durchführungswegs ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, wie viel Flexibilität besteht, wie die GmbH bilanziell belastet wird, wie Vermögen aufgebaut werden kann und welche Probleme später bei Nachfolge oder Verkauf entstehen können.
DurchführungswegTypische Rolle bei GGFVorteileGrenzen
DirektversicherungEinfache EinstiegslösungLeicht verständlich, standardisiert, geringer VerwaltungsaufwandBegrenzter steuerfreier Beitragsrahmen; Leistungen und Gestaltungsmöglichkeiten hängen vom gewählten Tarif ab
PensionszusageMaximale unternehmerische AutonomieFreie Entscheidung über Vermögensaufbau und Kapitalanlage, hoher steuerlicher GestaltungsspielraumRückstellungen, Bilanzbelastung, Nachfolge- und Verkaufsprobleme
UnterstützungskasseFlexible Lösung für etablierte GGFHohe Zuwendungsmöglichkeiten, keine Pensionsrückstellung in der GmbH, flexible Ausgestaltung möglichSteuerliche Anerkennung und Gestaltung müssen sorgfältig geprüft werden

06 · Durchführungsweg

Wann eine Direktversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer sinnvoll ist

Eine Direktversicherung kann für Gesellschafter-Geschäftsführer ein sinnvoller erster oder ergänzender Baustein der betrieblichen Altersversorgung sein. Sie eignet sich besonders für junge Gesellschafter-Geschäftsführer, neu gegründete GmbHs und zunächst überschaubare Versorgungsziele. Wie gut sie tatsächlich ist, hängt jedoch stark vom gewählten Tarif, den Kosten, der Kapitalanlage und den späteren Auszahlungsoptionen ab.

Zwischen Versicherern und Tarifen bestehen erhebliche Unterschiede. Das betrifft insbesondere die Höhe und Art der Garantie, die tatsächliche Investmentquote, die Auswahl an ETFs und Investmentfonds, die Vertragskosten, den garantierten Rentenfaktor sowie die Möglichkeiten bei Kapitalzahlung, Teilkapitalzahlung, lebenslanger Rente und Hinterbliebenenversorgung. Moderne Tarife können auch eine hohe Anlagequote in ETFs und Investmentfonds ermöglichen. Eine hohe Garantie kann diese Investmentquote dagegen begrenzen.

Bei der Auswahl sollte deshalb nicht nur auf die im Angebot dargestellte Ablaufleistung geschaut werden. Ebenso wichtig sind die Effektivkosten, der garantierte Rentenfaktor, die Möglichkeiten für Beitragserhöhungen und Beitragspausen sowie die Leistungen bei Ausscheiden, Tod und Rentenbeginn. Auch der Vergleich zwischen einem Provisionstarif und einem gesondert vergüteten Honorartarif kann wirtschaftlich bedeutsam sein.

Die bAV Innovationspartner GmbH prüft zunächst, ob eine Direktversicherung zum Versorgungsziel und zur wirtschaftlichen Situation der GmbH passt. Anschließend vergleichen wir geeignete Tarife und stimmen Versorgungszusage, Gesellschafterbeschluss und Versicherungsvertrag aufeinander ab. Reicht der begrenzte Beitragsrahmen nicht aus oder werden weitergehende Möglichkeiten bei Kapitalanlage und Auszahlung gewünscht, kann die Direktversicherung später durch eine Unterstützungskassenversorgung ergänzt werden.

07 · Durchführungsweg

Pensionszusage für GGF: maximale Freiheit, aber hohe Verantwortung

Die Pensionszusage ist der Durchführungsweg mit der größten unternehmerischen Autonomie. Die GmbH sagt dem Gesellschafter-Geschäftsführer unmittelbar eine Versorgung zu. Ob und wie zur Finanzierung Vermögen aufgebaut wird, entscheidet die GmbH selbst.

Bei einer Pensionszusage ist der GGF nicht zwingend an einen Versicherer, einen externen Versorgungsträger oder ein bestimmtes Produkt gebunden. Die GmbH kann entscheiden, ob sie Rückdeckungsvermögen aufbaut, in welcher Höhe sie dies tut und wie dieses Vermögen angelegt wird. Denkbar sind Wertpapierdepots, Fonds, ETFs, Immobilien, Liquidität oder andere unternehmerisch gewählte Vermögenswerte. Damit bietet die Pensionszusage regelmäßig die größte unmittelbare Freiheit beim Aufbau und bei der Anlage des Finanzierungsvermögens.

Gleichzeitig ist genau diese Freiheit auch der Grund, warum Pensionszusagen später häufig Probleme verursachen. Die steuerlichen Rückstellungen bilden den tatsächlichen Finanzierungsbedarf oft nicht realistisch ab. Außerdem können Pensionszusagen bei Unternehmensverkauf, Nachfolge oder Liquidation erheblich stören, weil Nachfolger oder Käufer solche Verpflichtungen regelmäßig nicht übernehmen möchten.

Eine Pensionszusage kann deshalb sinnvoll sein, wenn der GGF die Autonomie bewusst nutzen möchte und die Risiken kennt. Sie sollte aber nie isoliert eingerichtet werden, sondern immer mit Blick auf Finanzierung, Bilanz, Nachfolge und spätere Auslagerungsmöglichkeiten.

08 · Durchführungsweg

Unterstützungskasse für GGF: flexible bAV ohne Pensionsrückstellung in der GmbH

Die Unterstützungskasse ist für viele etablierte GGF besonders interessant: hohe steuerlich begünstigte Zuwendungen nach § 4d EStG, keine Pensionsrückstellung in der GmbH und flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Unterstützungskasse ist ein externer Versorgungsträger, über den die GmbH Versorgungsleistungen zusagen und finanzieren kann. Ein wesentlicher Vorteil: Bei richtiger Ausgestaltung entstehen in der GmbH keine Pensionsrückstellungen wie bei einer Pensionszusage. Gleichzeitig können im Vergleich zur Direktversicherung deutlich höhere Zuwendungen steuerlich berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen des § 4d EStG eingehalten werden.

Wichtig ist: Unterstützungskasse ist nicht gleich Unterstützungskasse. Bei einer Unterstützungskasse eines Versicherers steht häufig das eigene Produkt im Mittelpunkt – standardisiert, breite Zielgruppe, nur begrenzt veränderbar. Eine freie Unterstützungskasse ist dagegen nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden. Sie kann verschiedene Lösungen kombinieren und stärker an die Situation des GGF und seiner GmbH anpassen.

Die freie Unterstützungskasse kann damit steuerliche Vorteile, bilanzielle Entlastung und flexible Gestaltung verbinden. Je nach Konzept können Kapitalanlage, Auszahlung und Hinterbliebenenregelung deutlich stärker an den Bedarf des GGF angepasst werden.

Besonders geeignet, wenn …

  • hohe Zuwendungen gewünscht sind,
  • die GmbH-Bilanz nicht durch Pensionsrückstellungen belastet werden soll,
  • flexible Auszahlungsformen wichtig sind,
  • eine kapitalmarktorientierte Lösung gesucht wird,
  • der GGF keine klassische Versicherungslösung möchte,
  • Nachfolge, Hinterbliebenenschutz und Erhalt von Versorgungskapital eine Rolle spielen.

Wichtig bleibt: Eine Unterstützungskassenlösung für GGF muss steuerlich korrekt eingerichtet sein. Angemessenheit, Erdienbarkeit, Fremdvergleich und Dokumentation bleiben entscheidend.

Unsere Lösung

Was ist die FLEX-RENTE für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Die FLEX-RENTE ist eine von der bAV Innovationspartner GmbH für die Anforderungen von Gesellschafter-Geschäftsführern entwickelte Unterstützungskassenlösung. Sie wird über eine freie, versicherungsungebundene Unterstützungskasse durchgeführt. Dadurch ist sie nicht auf die Produktwelt eines einzelnen Versicherers beschränkt und kann unterschiedliche Versicherer, Tarife und Anlagekonzepte miteinander verbinden.

Versicherungsungebunden bedeutet bei der FLEX-RENTE mehr als nur die Auswahl zwischen mehreren Versicherern. Die Unterstützungskasse gehört keinem einzelnen Versicherer. In der Aufbauphase können verschiedene Versicherer, Tarife sowie Fonds- und ETF-Lösungen einbezogen werden.

In der Leistungsphase kann das Versorgungskapital auch vollständig ohne Versicherungsprodukt weitergeführt und beispielsweise über ein Wertpapierdepot angelegt werden. Wird eine lebenslange Rente gewünscht, kann diese nach festgelegten Rechenregeln unmittelbar aus dem vorhandenen Versorgungskapital berechnet werden. Maßgeblich ist dann nicht der Rentenfaktor eines Versicherers. Diese Form wird als finanzmathematische Verrentung bezeichnet.

Je nach Ausgestaltung kommen eine Kapitalzahlung, eine Auszahlung in Raten oder eine lebenslange Rente in Betracht. Die konkreten Möglichkeiten richten sich nach dem Leistungsplan, der individuellen Versorgungszusage und den steuerlichen Voraussetzungen.

FLEX-RENTE im Detail kennenlernen →

09 · Recht & Steuer

Warum die steuerliche Anerkennung entscheidend ist

Bei GGF prüft die Finanzverwaltung besonders streng, ob die Versorgung einem Fremdvergleich standhält. Fehler bei Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit oder Dokumentation können verdeckte Gewinnausschüttungen, versagten Betriebsausgabenabzug oder Konflikte bei Betriebsprüfungen auslösen.

Wichtige Prüfpunkte sind:

  • Probezeit
  • Erdienbarkeit
  • Fremdvergleich
  • 75%-Grenze / Überversorgung
  • Angemessenheit der Gesamtbezüge
  • Finanzierbarkeit durch die GmbH
  • ordnungsgemäßer Gesellschafterbeschluss
  • klare und eindeutige Dokumentation
! Achtung: Steuerliche Anerkennung

Bei GGF prüft die Finanzverwaltung besonders streng. Eine GGF-bAV sollte deshalb nie nach Produktgesichtspunkten entschieden werden – zuerst muss geklärt werden, was steuerlich und rechtlich tragfähig ist.

10 · Finanzierung

Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung?

Eine ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage kann bei einzelnen steuerlichen Prüfpunkten weniger anfällig sein als eine arbeitgeberfinanzierte Zusage. Voraussetzung ist insbesondere, dass die GmbH kein erhebliches eigenes Finanzierungsrisiko übernimmt und die Versorgungsansprüche insolvenzgesichert sind.

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage stellt die GmbH zusätzliche Mittel für die Versorgung bereit. Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der GGF auf künftige Vergütung zugunsten einer Versorgungszusage.

Die Entgeltumwandlung kann bei GGF steuerlich weniger anfällig sein als eine rein arbeitgeberfinanzierte Versorgung. Denn bei einer wirksam vereinbarten Entgeltumwandlung steht nicht die zusätzliche Ausstattung durch die GmbH im Vordergrund, sondern die Umwandlung bereits bestehender Vergütungsansprüche. Die Angemessenheit der Gesamtbezüge ist daher grundsätzlich vor der Umwandlung zu beurteilen.

Bei einer ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage werden einzelne Prüfmaßstäbe anders angewendet als bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage. Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung können insbesondere Probezeit und Erdienbarkeit an Bedeutung verlieren. Der Entgeltverzicht muss jedoch wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die GmbH ein erhebliches eigenes Finanzierungsrisiko übernimmt und ob die Versorgungsansprüche insolvenzgesichert sind. Die gesellschaftsrechtliche Vereinbarung und der erforderliche Gesellschafterbeschluss müssen ebenfalls vorliegen.

Aktuelle Rechtsprechung

BFH-Urteil vom 19. November 2025 – I R 50/22 – Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Anerkennung ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierter Pensionszusagen in einzelnen Punkten erleichtert. Zugleich hat er Voraussetzungen für die Finanzierung, die Risikoverteilung und die Insolvenzsicherung hervorgehoben.

Mehr zum Urteil und zum Insolvenzschutz bei Entgeltumwandlung →

Das bedeutet nicht, dass eine Entgeltumwandlung ohne Prüfung umgesetzt werden sollte. Entscheidend bleibt, dass der Entgeltverzicht wirksam vereinbart, klar dokumentiert und gesellschaftsrechtlich beschlossen wird.

11 · Leistungsphase

Auszahlung: Kapital, Raten oder Rente?

Bei Versicherungslösungen hängen die Auszahlungsformen vom Tarif und von der Versorgungszusage ab. Neben einer lebenslangen Rente oder vollständigen Kapitalzahlung können einzelne Tarife auch Teilkapital mit anschließender Rentenzahlung vorsehen. Freie Unterstützungskassen und Pensionszusagen ermöglichen je nach Vereinbarung zusätzlich Ratenzahlungen oder andere Rentenmodelle.

Die spätere Auszahlung wird bei der bAV oft zu spät bedacht. Dabei entscheidet sie darüber, wie flexibel der Gesellschafter-Geschäftsführer im Ruhestand tatsächlich ist.

Bei Direktversicherungen und Unterstützungskassen eines Versicherers richten sich die Auszahlungsformen nach dem Tarif und der Versorgungszusage. Bei Direktversicherungen können je nach Tarif eine lebenslange Rente, eine vollständige Kapitalzahlung oder eine Teilkapitalzahlung mit anschließender Rentenzahlung vorgesehen sein. Bei Unterstützungskassen eines Versicherers kommen dagegen regelmäßig eine lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung in Betracht. Ratenzahlungen und weitergehende Modelle sind nicht bei jedem Anbieter vorgesehen.

Anders ist es bei der Pensionszusage und bei freien Unterstützungskassenlösungen. Dort können die Auszahlungsformen deutlich individueller an die Situation des GGF angepasst werden. Möglich sind insbesondere Kapitalzahlung, Ratenzahlung, lebenslange Rente oder auch besondere Verrentungsmodelle, bei denen das vorhandene Versorgungskapital anders in eine laufende Leistung umgerechnet wird als bei klassischen Versicherern.

Diese Flexibilität ist auch steuerlich bedeutsam. Eine einmalige Kapitalzahlung führt zu einem hohen Zufluss in einem Jahr und kann entsprechend hoch zu versteuern sein. Ob eine Sofortauszahlung, eine Ratenzahlung oder eine laufende Rente günstiger ist, hängt deshalb stark von der persönlichen Einkommenssituation im Ruhestand ab.

Das ist für Gesellschafter-Geschäftsführer besonders wichtig, weil sie häufig nicht nur eine monatliche Rente wollen. Oft geht es auch um Liquidität, steuerliche Planung, Absicherung des Ehepartners, Erhalt von Versorgungskapital oder die Frage, wie flexibel auf spätere Entwicklungen reagiert werden kann.

Eine gute GGF-bAV sollte deshalb nicht nur den Aufbau der Versorgung regeln, sondern auch die spätere Leistungsphase von Anfang an mitdenken.

12 · Hinterbliebene

Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz

bAV-Vermögen wird nicht einfach wie Privatvermögen vererbt. Entscheidend ist, ob Restkapital nach dem Tod des Versorgungsberechtigten innerhalb des zulässigen Versorgungssystems erhalten bleibt und für Hinterbliebene oder nachfolgende versorgungsberechtigte Personen genutzt werden kann.

Ein zentrales Thema für viele Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Frage, was mit aufgebautem Vorsorgevermögen passiert, wenn der GGF früh verstirbt.

Bei versicherungsförmigen Renten wird das vorhandene Kapital nach den Bedingungen des Tarifs in eine lebenslange Leistung umgerechnet. Stirbt der Rentenempfänger früh und ist kein ausreichender Hinterbliebenenschutz vereinbart, kann ein Teil des für die Verrentung eingesetzten Kapitals im Versichertenkollektiv verbleiben. Welche Leistungen Ehepartner oder andere Hinterbliebene erhalten, hängt vom gewählten Tarif und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Bei einer unternehmerisch gestalteten Versorgung ist die Betrachtung anders. Beispiel Pensionszusage: Wenn die GmbH zur Finanzierung der Zusage ein Wertpapierdepot aufgebaut hat und der GGF kurz nach Rentenbeginn verstirbt, kann zwar die Pensionsrückstellung steuerlich gewinnerhöhend aufzulösen sein. Das Wertpapierdepot ist wirtschaftlich aber weiterhin vorhanden. Dieses Vermögen kann im Unternehmen verbleiben und mittelbar der nächsten Generation zugutekommen.

Bei einer Unterstützungskasse kann ähnlich entscheidend sein, ob vorhandenes Restkapital innerhalb des Versorgungssystems erhalten bleibt und für Hinterbliebene oder nachfolgende versorgungsberechtigte Personen genutzt werden kann.

Wichtig ist die Unterscheidung: Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Familie oder nachfolgender Generation ist wirtschaftlich besonders wichtig, ob aufgebautes Vermögen nach einem frühen Tod erhalten bleibt oder dem Versorgungssystem verloren geht. Das hängt vom gewählten Durchführungsweg und seiner konkreten Ausgestaltung ab.

13 · Kapitalanlage

Kapitalanlage: Warum die Investmentquote mitentscheidend ist

Die Kapitalanlage ist ein wichtiger Unterschied zwischen einfachen Standardlösungen und einer bewusst gestalteten GGF-bAV. Denn je höher der Anteil ist, der langfristig in Fonds, ETFs oder andere Kapitalanlagen investiert werden kann, desto größer kann das Renditepotenzial der Versorgung sein.

Früher waren viele bAV-Lösungen stark durch Garantien, Sicherungsvermögen und die Kapitalanlage des Versicherers geprägt. Die Investmentquote war dadurch häufig begrenzt. Heute gibt es auch in Versicherungsprodukten deutlich mehr investmentorientierte Lösungen. Je nach Tarif können ETFs, Fonds und unterschiedliche Anlagestile genutzt werden. Die Auswahl bleibt aber grundsätzlich auf die Produktwelt des jeweiligen Versicherers beschränkt.

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer denkt oft anders als ein klassischer Arbeitnehmer. Er ist Unternehmer, trägt Risiken, trifft Investitionsentscheidungen und möchte häufig selbst bestimmen, wie Vermögen für seine Altersversorgung aufgebaut wird.

Möglichkeiten nach Durchführungsweg

Direktversicherung

Hohe Investmentquote möglich

Bei einer Direktversicherung hängt die Kapitalanlage vom gewählten Versicherer und Tarif ab. Je nach Produkt sind fondsgebundene Lösungen mit hoher Aktien-, Fonds- oder ETF-Quote möglich. Die konkrete Auswahl der Fonds, ETFs, Garantien, Kosten und Wechselmöglichkeiten bestimmt aber der jeweilige Versicherer.

Unterstützungskasse eines Versicherers

Investmentorientiert, aber an einen Anbieter gebunden

Bei einer Unterstützungskasse eines Versicherers ist die Kapitalanlage regelmäßig an die Produktwelt dieses Versicherers gebunden. Auch hier können investmentorientierte Tarife mit ETFs oder Fonds möglich sein. Die Auswahl bleibt aber auf die Tarife, Garantien, Kosten und Anlagemöglichkeiten des jeweiligen Versicherers begrenzt.

Freie Unterstützungskasse

Fonds- und ETF-Lösungen flexibel kombinierbar

Eine freie Unterstützungskasse gehört keinem einzelnen Versicherer. Das bedeutet nicht automatisch, dass in der Anwartschaftsphase ohne Versicherungen gearbeitet wird. Der Unterschied liegt darin, dass verschiedene Versicherer, Tarife und Anlagestile kombiniert werden können. Dadurch können auch Fonds- und ETF-Lösungen unterschiedlicher Anbieter genutzt und miteinander verglichen werden. Die Kapitalanlage kann damit breiter aufgestellt werden als bei einer Lösung, die an einen einzelnen Versicherer gebunden ist. Besonders wichtig wird diese Freiheit in der Leistungsphase. Dort kann eine weitgehend freie Kapitalanlage möglich sein, ohne zwingend an die Verrentungskalkulation eines einzelnen Versicherers gebunden zu sein.

Pensionszusage

Maximale Autonomie

Die größte unmittelbare Anlagefreiheit besteht regelmäßig bei der Pensionszusage. Die GmbH kann selbst entscheiden, ob sie Finanzierungsvermögen aufbaut und wie dieses Vermögen angelegt wird. Grundsätzlich kann dabei auch vollständig auf Versicherungen verzichtet werden.

Warum eine hohe Investmentquote nicht allein entscheidend ist

Eine hohe Investmentquote kann langfristig zu besseren Ergebnissen führen. Sie bringt aber auch Schwankungen und Risiken mit sich. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ETFs oder Fonds möglich sind, sondern ob die Kapitalanlage zur Person, zur GmbH, zum Zeithorizont und zur Risikobereitschaft passt.

Eine gute GGF-bAV sollte deshalb nicht nur steuerlich funktionieren. Sie braucht auch ein durchdachtes Konzept für die Kapitalanlage.

14 · Kostenstruktur

Honorar oder Provision: Was über die spätere Leistung mitentscheidet

Provision und Honorar sind nicht per se gut oder schlecht. Entscheidend ist der wirtschaftliche Gesamtvergleich: Welche Kosten entstehen, wie werden sie steuerlich berücksichtigt und wie viel Kapital steht am Ende für die Versorgung des GGF zur Verfügung?

Bei der Einrichtung einer bAV wird die Vergütung häufig über Provisionen finanziert, die in den Produkten einkalkuliert sind. Alternativ kann die Beratung und Einrichtung über ein gesondertes Honorar vergütet werden.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist diese Unterscheidung wirtschaftlich wichtig. Wird ein Honorar von der GmbH getragen, kann es grundsätzlich eine zusätzliche Betriebsausgabe darstellen. Die tatsächliche Belastung ist deshalb unter Einbeziehung des möglichen Betriebsausgabenabzugs zu beurteilen.

Gleichzeitig können provisionsfreie Tarife dazu führen, dass von Anfang an ein größerer Teil der Beiträge für die Versorgung zur Verfügung steht. Gerade bei längeren Laufzeiten kann dieser Unterschied erheblich sein: Kapital, das nicht für Abschluss- oder Vertriebskosten verbraucht wird, kann über Jahre mit angelegt werden und die spätere Ablaufleistung erhöhen.

15 · Bedarfsanalyse

Bestehende bAV für GGF prüfen

Nicht jede bestehende bAV ist schlecht – manche sind sinnvoll und sollten erhalten bleiben. Andere passen nicht mehr zur heutigen Situation, sind zu teuer, zu unflexibel oder bereiten später Probleme. Eine Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Verträge ersetzt werden müssen.

Viele GGF haben bereits eine bAV – eine Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionszusage oder eine Kombination.

Eine Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn:

 

  • die prognostizierte Rente enttäuschend niedrig ist,
  • hohe Kosten vermutet werden,
  • die Auszahlung unflexibel erscheint,
  • Hinterbliebenenregelungen unklar sind,
  • die Versorgung nicht zur Nachfolgeplanung passt,
  • bestehende Rückdeckungen nicht mehr zur heutigen Situation passen,
  • mehrere Altverträge unkoordiniert nebeneinander bestehen,
  • die steuerliche Anerkennung überprüft werden soll.

Ziel einer Prüfung ist es, bestehende Lösungen zu bewerten, Schwachstellen zu erkennen und neue Bausteine sinnvoll darauf abzustimmen.

Bestehende Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage?

Eine Prüfung zeigt, ob Kosten, Auszahlung, steuerliche Behandlung und Nachfolgefähigkeit noch passen.

Bestehende bAV bewerten lassen

16 · praxis

Typische Fehler bei der bAV für GGF

Bei GGF-bAV treten bestimmte Fehler immer wieder auf – meistens lange bevor das Produkt überhaupt eine Rolle spielt. Zehn häufige Stolpersteine im Überblick.

1. Es wird zuerst ein Produkt gewählt

Viele Gestaltungen beginnen mit einer Versicherung oder einem Tarif. Richtig wäre, zuerst die Ziele, steuerlichen Anforderungen und unternehmerischen Rahmenbedingungen zu klären.

2. Die steuerliche Anerkennung wird unterschätzt

Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit und Fremdvergleich sind keine Formalien. Sie entscheiden darüber, ob die Versorgung steuerlich anerkannt wird.

3. Formale Anforderungen werden nicht erfüllt

Bei GGF-Versorgungen müssen Zusage, Schriftform, Gesellschafterbeschluss und Dokumentation zusammenpassen. Fehlen diese Grundlagen, kann die Versorgung steuerlich oder zivilrechtlich angreifbar sein.

4. Die Leistungsphase wird zu spät bedacht

Kapital, Ratenzahlung, Rentenmodell und Hinterbliebenenschutz sollten nicht erst kurz vor Rentenbeginn bedacht werden.

5. Die Kapitalanlage passt nicht zum Unternehmer

Ein GGF mit unternehmerischem Anlageverständnis braucht häufig andere Lösungen als ein normaler Arbeitnehmer.

6. Rückdeckungsvermögen wird nicht wirksam gesichert

Wenn Versicherungen, Wertpapierdepots oder andere Vermögenswerte zur Finanzierung der Versorgung dienen, muss die Sicherung richtig geregelt sein. Fehlerhafte oder unvollständige Verpfändungen können im Insolvenzfall dazu führen, dass das Vermögen nicht beim GGF bleibt.

7. Die Nachfolge wird ignoriert

Besonders Pensionszusagen können bei Unternehmensverkauf oder Nachfolge erhebliche Probleme bereiten.

8. Bestehende Verträge werden nicht einbezogen

Alte Direktversicherungen, Rückdeckungen oder Zusagen sollten vor einer Neugestaltung geprüft werden.

9. Kosten werden nicht ausreichend berücksichtigt

Ob Provision oder Honorar: Entscheidend ist, wie viel Kapital tatsächlich für die Versorgung zur Verfügung steht.

10. Restkapital und Todesfall werden nicht mitgedacht

Viele Gestaltungen klären nicht ausreichend, was bei frühem Tod des GGF mit Hinterbliebenen, Rückdeckungsvermögen oder vorhandenem Restkapital geschieht.

17 · Orientierung

Welche Lösung passt zu welchem GGF?

Es gibt nicht die eine beste bAV für alle Gesellschafter-Geschäftsführer. Die passende Lösung hängt von Alter, Einkommen, Beteiligung, GmbH-Situation, Liquidität, Risikoneigung, Nachfolgeplanung und Versorgungsziel ab.

Kann passen, wenn…

Direktversicherung

  • ein erster oder ergänzender Versorgungsbaustein gesucht wird
  • die Beiträge planbar und zunächst überschaubar bleiben sollen
  • ein geeigneter Tarif mit passender Garantie, Investmentquote und vertretbaren Kosten verfügbar ist
  • der begrenzte steuerfreie Beitragsrahmen für das Versorgungsziel ausreicht
Kann passen, wenn…

Pensionszusage

  • maximale Autonomie gewünscht ist
  • die GmbH Vermögen selbst steuern möchte
  • Bilanz- und Nachfolgerisiken bewusst akzeptiert werden
  • eine sehr individuelle Gestaltung erforderlich ist
Kann passen, wenn…

(freie) Unterstützungskasse

  • höhere Beiträge gewünscht sind
  • keine Pensionsrückstellung in der GmbH entstehen soll
  • flexible Auszahlung wichtig ist
  • die Versorgung zur persönlichen und betrieblichen Situation passen soll

Welche Lösung passt, lässt sich nur beurteilen, wenn die persönlichen Ziele, die wirtschaftliche Lage der GmbH, die steuerlichen Voraussetzungen und die gewünschten Leistungen gemeinsam geprüft werden.

Unsicher, welcher Durchführungsweg zu Ihnen und Ihrer GmbH passt?

Lassen Sie uns gemeinsam anhand Ihrer Ziele den für Sie passenden Weg finden. 15 Minuten Online-Erstgespräch, unverbindlich.

GGF-bAV prüfen lassen

18 · Vorgehen

Wie sollte ein GGF bei der Einrichtung einer bAV vorgehen?

Ein sinnvoller Ablauf sieht typischerweise so aus:

01

Ziele klären

Welche Versorgungshöhe wird gewünscht und wie soll die Versorgung ausgestaltet werden? Geht es um Rente, Kapital, steuerliche Entlastung, Vermögenserhalt, Familie, Nachfolge oder Flexibilität?

02

Status des GGF feststellen

Wie hoch ist die Beteiligung des GGF an der GmbH? Ist der GGF beherrschend? Welche Besonderheiten bestehen?

03

Bestehende bAV prüfen

Gibt es bereits Verträge, Rückdeckungen wie Versicherungen, Wertpapierdepots oder Beteiligungen, Pensionszusagen oder sonstige Versorgungsanwartschaften?

04

Steuerliche Anerkennung prüfen

Angemessenheit, Erdienbarkeit, Probezeit und Fremdvergleich müssen vorab geklärt werden.

05

Durchführungsweg auswählen

Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage werden passend zur Zielsetzung ausgewählt.

06

Kapitalanlage und Kostenstruktur prüfen

Wie soll Vermögen aufgebaut werden? Welche Kosten entstehen? Welche Investmentquote ist gewünscht?

07

Leistungsphase planen

Kapital, Raten, Rente, Hinterbliebenenschutz und Restkapitalverwendung müssen frühzeitig mitgedacht werden.

08

Dokumentation erstellen

Gesellschafterbeschluss, Zusage, Leistungsplan, Entgeltumwandlungsvereinbarung und weitere Unterlagen müssen erstellt und aufeinander abgestimmt werden.

19 · bAV Think-Tank

Warum eine GGF-bAV mehrere Spezialisten braucht

Eine betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer betrifft weit mehr als die Auswahl eines Versicherungsprodukts. Steuerliche Anerkennung, rechtliche Vereinbarungen, Bilanzierung, Finanzierung, Kapitalanlage, Leistungsphase, Hinterbliebenenschutz und Insolvenzschutz müssen zueinander passen. Ein reiner Tarifvergleich greift deshalb zu kurz.

Christian Kolodzik und Sven Küstner bringen ihre unterschiedlichen Fachgebiete in die Beratung ein. Je nach Aufgabenstellung werden weitere Fachleute aus dem bAV Think-Tank hinzugezogen – beispielsweise spezialisierte Rechtsberater, Aktuare und Gutachter, Experten für Unterstützungskassen, Steuerberater sowie externe Kapitalanlageberater.

So werden genau die Fachleute beteiligt, die für den jeweiligen Fall benötigt werden. Ziel ist eine betriebliche Altersversorgung, die zur persönlichen Situation des Gesellschafter-Geschäftsführers und zu seiner GmbH passt – nicht nur bei der Einrichtung, sondern auch in der späteren Leistungsphase.

20 · FAQ

Häufige Fragen zur bAV für GGF

1. Welche bAV ist für Gesellschafter-Geschäftsführer am besten?

Das hängt vom Versorgungsziel, vom Alter des Gesellschafter-Geschäftsführers, von der wirtschaftlichen Situation der GmbH und von den gewünschten Möglichkeiten bei Kapitalanlage und Auszahlung ab. Eine Direktversicherung kann ein sinnvoller erster oder ergänzender Baustein sein. Für höhere Versorgungsziele oder weitergehende individuelle Anforderungen kommen häufig eine Unterstützungskasse oder eine Pensionszusage in Betracht. Entscheidend ist, welcher Durchführungsweg zur persönlichen Situation und zur GmbH passt.

2. Warum gelten bei beherrschenden GGF besondere Regeln?

Ein beherrschender GGF kann seine eigene Vergütung und Versorgung maßgeblich beeinflussen. Deshalb prüft die Finanzverwaltung besonders streng, ob die Zusage fremdüblich, angemessen, erdienbar und korrekt dokumentiert ist.

3. Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung – was ist für GGF besser?

Das hängt von der steuerlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage stellt die GmbH zusätzliche Mittel für die Versorgung bereit. Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf künftige Vergütung zugunsten seiner Versorgung.

Eine ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage kann bei einzelnen steuerlichen Prüfpunkten weniger anfällig sein als eine arbeitgeberfinanzierte Zusage. Voraussetzung ist insbesondere, dass die GmbH kein erhebliches eigenes Finanzierungsrisiko übernimmt, der Entgeltverzicht wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird und die Versorgungsansprüche insolvenzgesichert sind. Die Vereinbarung muss außerdem gesellschaftsrechtlich ordnungsgemäß beschlossen und dokumentiert werden.

4. Ist eine Direktversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer sinnvoll?

Eine Direktversicherung kann für kleinere Versorgungsziele oder junge Unternehmen ein sinnvoller erster Baustein sein. Sie ist vergleichsweise einfach umzusetzen und kann je nach Tarif auch kapitalmarktorientiert gestaltet werden. Für höhere Versorgungsziele reicht der begrenzte steuerliche Rahmen jedoch häufig nicht aus.

5. Ist eine Unterstützungskasse für GGF sinnvoll?

Eine Unterstützungskasse kann für GGF sehr sinnvoll sein, wenn höhere Beiträge, flexible Kapitalanlage und eine bAV ohne Pensionsrückstellung in der GmbH gewünscht sind.

6. Was ist der größte Vorteil einer Pensionszusage?

Der größte Vorteil ist die Autonomie. Die GmbH kann selbst entscheiden, ob und wie zur Finanzierung Vermögen aufgebaut wird. Dadurch bestehen deutlich größere Freiheiten bei der Vermögensanlage als bei externen Durchführungswegen.

7. Was ist der größte Nachteil einer Pensionszusage?

Der größte Nachteil einer Pensionszusage liegt in ihrer Komplexität.

Die steuerliche Wirkung und der wirtschaftliche Finanzierungsbedarf können auseinanderfallen. Die GmbH muss also möglicherweise mehr Vermögen aufbauen, als steuerlich über die Pensionsrückstellung als Aufwand sichtbar wird.

Hinzu kommt, dass Pensionszusagen bei Unternehmensnachfolge, Verkauf oder Liquidation erhebliche Probleme verursachen können. Genau deshalb sollten Pensionszusagen nicht nur steuerlich, sondern auch wirtschaftlich und unternehmerisch geplant werden.

8. Kann ein GGF seine bAV in ETFs oder Fonds investieren?

Ja. Je nach Durchführungsweg, Tarif, Garantie und konkreter Ausgestaltung kann ein hoher Anteil des Versorgungskapitals in ETFs oder Fonds investiert werden; in einzelnen Modellen sind bis zu 100 Prozent möglich. Bei einer Pensionszusage kann die GmbH die Anlage des Finanzierungsvermögens grundsätzlich selbst festlegen.

9. Ist eine Kapitalauszahlung in der bAV möglich?

Eine Kapitalauszahlung kann je nach Durchführungsweg, Tarif und konkreter Zusage möglich sein. Bei flexiblen GGF-bAV-Lösungen können auch Kapitalzahlung, Ratenzahlung oder Rentenmodelle vorgesehen werden. Entscheidend ist, dass die gewünschte Auszahlungsform von Anfang an zur Versorgung passt und rechtlich sowie steuerlich berücksichtigt wird.

10. Ist bAV-Vermögen vererbbar?

Grundsätzlich wird bAV-Vermögen nicht wie Privatvermögen vererbt. Leistungen dürfen nur innerhalb der steuer- und betriebsrentenrechtlich zulässigen Grenzen an berechtigte Personen fließen.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann die wirtschaftliche Betrachtung aber anders sein. Entscheidend ist, ob nach dem Tod des Versorgungsberechtigten noch Restkapital im Unternehmen oder in einer dem Unternehmen zugeordneten Versorgung vorhanden ist. Bleibt dieses Kapital erhalten, kann es wirtschaftlich der nächsten Generation zugutekommen oder für nachfolgende versorgungsberechtigte Personen genutzt werden.

Wichtig ist deshalb die Gestaltung der Hinterbliebenenleistungen. Bei einer versicherungsförmigen Verrentung kann ein Teil des für die Rente eingesetzten Kapitals im Versichertenkollektiv verbleiben, wenn der GGF früh verstirbt und kein entsprechender Hinterbliebenenschutz vereinbart ist. Deshalb sollte von Beginn an geklärt werden, welche Leistungen im Todesfall vorgesehen sind und ob vorhandenes Restkapital innerhalb des Versorgungssystems erhalten werden kann.

11. Sollte eine bestehende bAV überprüft werden?

Ja. Ziel einer Überprüfung ist herauszufinden, ob die bestehende Versorgung noch zur heutigen Situation passt – bei Kosten, zu erwartender Leistung, Auszahlung, Hinterbliebenenschutz, Nachfolgeplanung und steuerlicher Anerkennung. So lassen sich unnötige Kosten, steuerliche Risiken oder Lücken in der Absicherung frühzeitig erkennen. Eine Prüfung bedeutet aber nicht automatisch, dass bestehende Verträge ersetzt werden müssen.

12. Warum passen bAV-Standardlösungen oft nicht zu beherrschenden GGF?

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht nur Versorgungsempfänger, sondern zugleich Unternehmer, der frühzeitig seine Nachfolgeplanung im Auge haben muss. Viele bAV-Angebote sind produktgetrieben und auf eine breite Zielgruppe ausgelegt. Beherrschende GGF benötigen bzw. wollen häufig mehr Einfluss auf Kapitalanlage, Auszahlungsform, Hinterbliebenenschutz und steuerliche Gestaltung.

13. Was ist die FLEX-RENTE für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Die FLEX-RENTE ist eine von der bAV Innovationspartner GmbH für die Anforderungen von Gesellschafter-Geschäftsführern entwickelte Unterstützungskassenlösung. Sie wird über eine freie, versicherungsungebundene Unterstützungskasse durchgeführt und ist daher nicht auf die Tarife und Anlagekonzepte eines einzelnen Versicherers beschränkt.

In der Aufbauphase können unterschiedliche Versicherer, Tarife sowie Fonds- und ETF-Lösungen einbezogen werden. In der Leistungsphase kann das Versorgungskapital auch ohne Versicherungsprodukt weitergeführt werden. Je nach Leistungsplan und Versorgungszusage kommen eine Kapitalzahlung, eine Auszahlung in Raten oder eine lebenslange Rente in Betracht.

Bei einer finanzmathematischen Verrentung wird die lebenslange Rente nach festgelegten Rechenregeln unmittelbar aus dem vorhandenen Versorgungskapital berechnet. Maßgeblich ist dann nicht der Rentenfaktor eines Versicherers.

14. Wie unterscheidet sich eine freie Unterstützungskasse von der Unterstützungskasse eines Versicherers?

Eine Unterstützungskasse eines Versicherers arbeitet regelmäßig mit den Tarifen und Anlagekonzepten dieses Versicherers. Eine freie Unterstützungskasse gehört dagegen keinem einzelnen Versicherer. Sie kann unterschiedliche Versicherer, Tarife und Anlagekonzepte miteinander verbinden.

Je nach Ausgestaltung kann das Versorgungskapital in der späteren Leistungsphase auch ohne Versicherungsprodukt angelegt und für die vereinbarten Versorgungsleistungen verwendet werden.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

21 · Auf den Punkt

Fazit

GGF-bAV ist eine unternehmerische Grundsatzentscheidung

Eine betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer sollte nicht wie eine normale Arbeitnehmer-bAV behandelt werden. Der GGF ist nicht nur Versorgungsempfänger, sondern zugleich Unternehmer – mit mehr Einfluss, höheren Versorgungszielen und größerem Bedarf an Flexibilität.

Genau deshalb reicht es nicht, nur ein Produkt auszuwählen. Entscheidend ist, dass die bAV-Lösung zur GmbH und zum GGF passt – zur steuerlichen Situation, zur gewünschten Kapitalanlage, zur späteren Auszahlung und zur Nachfolgeplanung.

Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage können jeweils sinnvoll sein – aber aus unterschiedlichen Gründen. Die Direktversicherung kann ein einfacher erster Baustein sein. Die Pensionszusage bietet die größte Autonomie, bringt aber Bilanz-, Steuer- und Nachfolgerisiken mit sich. Die Unterstützungskasse kann hohe Zuwendungen, bilanzielle Entlastung und flexible Gestaltung verbinden, wenn sie gut geplant wird.

Die zentrale Frage lautet nicht: Welches Produkt ist am günstigsten? Sondern: Welche bAV-Lösung passt steuerlich, wirtschaftlich und unternehmerisch zu mir und meiner GmbH?

Wer eine GGF-bAV richtig aufbauen möchte, sollte Durchführungsweg, Finanzierung, steuerliche Anerkennung, Kapitalanlage, Auszahlung, Hinterbliebenenschutz und Nachfolgefähigkeit gemeinsam betrachten.

22 · Fachlich geprüft

Die Autoren dieser Seite

Christian Kolodzik

Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung

Registrierter Rentenberater mit Schwerpunkt betriebliche Altersversorgung und Versorgungswerke für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Sven Küstner

Geschäftsführer bAV Innovationspartner GmbH

Spezialist für strategische bAV-Konzepte für Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer mit Fokus auf kapitalmarktorientierte Lösungen. Zertifizierter Berater für betriebliche Altersvorsorge (Hochschule Ansbach).

Nächster sinnvoller Schritt

Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine flexible und kapitalmarktorientierte bAV suchen, kann die freie Unterstützungskasse ein besonders interessanter Durchführungsweg sein.

FLEX-RENTE, die freie Unterstützungskasse für GGF prüfen lassen

15 Minuten · unverbindlich · online