Veröffentlichung null78: Betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber sehr teuer werdenin der Zeitschrift NULL78 vom August 2014.

Haftungsrisiken der Arbeitgeber in der bAV

In der Wahrnehmung der Arbeitgeber wird die bAV überwiegend als ein lästiges aber notwendiges Themenfeld der Versicherungswirtschaft angesehen. Das ist so nicht richtig. Denn die bAV ist zuerst dem Arbeitsrecht zuzuordnen. Eigens hierfür wurde ein Gesetz – das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – erlassen. Gleich im § 1 des Gesetzes ist zu lesen: „Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“.

Szenario aus der Praxis:

Die Arbeitnehmer der B-GmbH waren bereits einige Jahre im Ruhestand und erhielten die Betriebsrente ihres ehemaligen Arbeitgebers von dessen Pensionskasse. Aufgrund schlechter Kapitalanlageentwicklung war die Pensionskasse nicht mehr in der Lage, die vertraglich zugesicherten Rentenerhöhungen durchzuführen. Vor Gericht konnten die Rentner erwirken, dass die B-GmbH für die Pensionskasse einspringen und die mehreren 10.000 Euro umfassenden Rentenerhöhungen zusätzlich leisten musste (z.B. Hess. LAG, Urteil vom 3. März 2010 – 8 Sa 187/09).

Arbeitgeber müssen für jede bAV einstehen

Damit wird klar, dass der Arbeitgeber immer für die betriebliche Altersvorsorge einstehen muss, unabhängig davon, ob er eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder ein anderes Marktangebot für die Umsetzung gewählt hat.

Was können Arbeitgeber für mehr Sicherheit tun?

Diese Risiken müssen keinesfalls widerstandslos hingenommen werden. Sicherheit vor möglichen Ansprüchen in der Zukunft schafft eine rechtssichere Implementierung der bAV durch einen spezialisierten Rechtsberater, der gemeinsam mit dem Unternehmen die Spielregeln der bAV aufstellt und dafür die Haftung übernimmt. Vertreter der Versicherungswirtschaft sind dazu jedoch nicht befugt.

Wollen Sie die bAV-Risiken kontrollieren? Dann ist unser Rundum-Sorglos-Paket für Sie interessant.

Die komplette Zeitung können Sie auch online (Quelle: www.null78.de) lesen.