UNSERE BRANCHENSPEZIALISIERUNG

Unsere mittelständischen Kunden der betrieblichen Altersversorgung kommen hauptsächlich aus folgenden Branchen:

  • Architektur- und Ingenieurbüros
  • Bauunternehmen
  • Gesundheitseinrichtungen (private Einrichtungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Dienstes) Spezialisierung im Gesundheitswesen
  • IT- und Telekommunikation
  • Maschinenbau- und Werkzeugbau
  • Metallverarbeitende Unternehmen
  • Steuerberatung

und weitere Branchen.

Aber wichtiger als die Branchenspezialisierung sehen wir die nachfolgenden Aspekte.

Bedeutung der Spezialisierung in der betrieblichen Altersversorgung

Wenn sich Berater auf eine bestimmte Branche spezialisieren, dann können Sie irgendwann einmal „kundisch“ sprechen. Sie verstehen die Besonderheiten der Branche und kennen die kritischen Erfolgsfaktoren, Wünsche, Bedürfnisse und Probleme ihrer Kunden, so dass beste Lösungen angeboten werden können.

Aber trifft das auf die betriebliche Altersversorgung ebenfalls zu?

Wo ist beispielweise ein Unterschied, ob ein Reinigungs- oder ein IT-Unternehmen in der bAV beraten werden soll?

UNTERSCHIEDE BEI DEN MITARBEITERN

Grundsätzlich sind in der betrieblichen Altersversorgung die Mitarbeiter die „Endkunden“. Deren Hauptnutzen besteht in einer zusätzlichen Altersversorgung im Alter. Aufgrund des in der Regel unterschiedlich hohen Einkommens sind die Altersversorgungsbedürfnisse unterschiedlich. Infolge der geringen gesetzlichen Rentenversorgungsanwartschaften geht es den Reinigungskräften mit der bAV eher darum, Altersarmut zu vermeiden. Die IT-ler stehen besser da. Sie wollen ihren Lebensstandard im Rentenalter aufrechterhalten.

Um diese Mitarbeitergruppen zu beraten, benötigt es weniger Kenntnisse über die Branchen, in denen diese arbeiten. Für eine optimale Beratung sind Erfahrungen über die Lebens- und künftigen Versorgungssituationen dieser Mitarbeiter sowie ein hohes Know-how in der bAV hilfreich. Den Reinigungskräften kann beispielweise mit der Geringverdiener-Rente die höchste staatliche Förderung verschafft werden. Für die IT-Mitarbeiter kann die Wohn-bAV am interessantesten sein.

Da beide Mitarbeitergruppen einen unterschiedlichen Bildungsstand haben werden, sollte diesen das Thema betriebliche Altersversorgung auf unterschiedlichen Wegen nähergebracht werden. Aber auch dafür benötigt es kein spezielles Branchen-Know-how.

UNTERSCHIEDE BEI DEN UNTERNEHMEN

Die Unternehmen können auf unterschiedliche Weise partizipieren. Indem sie z. B. bei einem attraktiven bAV-Angebot leichter Mitarbeiter finden und binden können. Oder sie können ggf. zusätzliche Liquidität zur Innenfinanzierung gewinnen und so weiter. Doch das können grundsätzlich das Reinigungs- und das IT-Unternehmen gleichermaßen. Das hat mit der Branche grundsätzlich erst einmal nichts zu tun.

Die laufenden Kosten für die Mitarbeiter, die Kosten der Personalbeschaffung sowie die Verfügbarkeit von Arbeitskräften am Arbeitsmarkt unterscheiden sich beim Reinigungs- und beim IT-Unternehmen signifikant. Die Einarbeitungszeit von IT-Mitarbeitern wird deutlich über der von Reinigungskräften liegen. In Konsequenz haben IT-Unternehmen ein Interesse, Mitarbeiter länger an sich zu binden und werden bereit sein, höhere Kosten für die Personalbeschaffung in Kauf zu nehmen. Für die IT-Unternehmen sollte es folglich wichtig sein, ihren Mitarbeitern ein besonders attraktives bAV-Angebot zu schnüren, mit dem sie sich von Konkurrenzunternehmen im Kampf um diese Fachkräfte positiv abheben.

Das bAV-Angebot wird für die Mitarbeiter wohl selten das entscheidendste Arbeitgeber-Auswahlkriterium aber manchmal das Zünglein an der Waage sein.

ZWISCHEN-FAZIT

Vertieftes Branchenwissen ist bei einer bAV-Beratung von Unternehmen und Mitarbeitern von untergeordneter Bedeutung. Bzgl. der Mitarbeiter ist es ausreichend, wenn man deren Lebens- und künftige Versorgungssituation kennt und wenn bei der Vermittlung des bAV-Angebotes den Bildungsstand der Mitarbeiter beachtet.

Bezüglich der Unternehmen ist es wichtig zu wissen, welche Art von Mitarbeitern sie beschäftigen und welche Kosten das Personal im Unternehmen verursacht. Daraus kann die optimale bAV-Strategie abgeleitet werden.

Sven Küstner

Geschäftsführer, bAV-Innovationspartner GmbH

bAV-Gesetze und Tarifverträge

Die wichtigsten Gesetze (Betriebsrenten-, Steuer- und Sozialversicherungsgesetze) mit den Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung bilden für alle Unternehmen mit ihren Mitarbeitern in Deutschland die gleiche Rechtsgrundlage.

Im § 19 des Betriebsrentengesetzes gibt es eine sogenannte Tariföffnungsklausel, die es den Tarifvertragsparteien ermöglicht, vom Gesetz abweichende Regelungen zu treffen. Die Tarifvertragsparteien von einigen Branchen haben von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Tariflich gebundene Unternehmen aus diesen Branchen müssen sich an die tariflichen Vorgaben halten und können in der bAV nicht mehr so frei entscheiden, als es für tarifvertraglich ungebundene Unternehmen möglich ist. Denn ein Verstoß gegen Gesetze oder tarifvertragliche Regelungen führt zu einer Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarungen und zu einer möglichen Schadenersatzpflicht der Unternehmen.

GESAMT-FAZIT

Grundsätzlich bedarf es keines speziellen Branchenwissens, wenn Unternehmen und ihre Mitarbeiter in der bAV gut beraten werden sollen. Ein vertieftes bAV-Wissen auf den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen ist grundsätzlich ausreichend.

Kenntnisse über die speziellen Personalbedürfnisse der jeweiligen Unternehmen sowie der aktuellen und künftigen Lebenssituationen ihrer Mitarbeiter sind weiterhin Grundlage für eine erfolgreiche bAV-Beratung.

Unterliegen die zu beratenden Unternehmen jedoch tarifvertraglichen Beschränkungen, so ist eine Kenntnis derselben durch den bAV-Berater für den Beratungsprozess äußerst hilfreich.

Zwar kann ein guter bAV-Berater sich in die besonderen tarifvertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Branche einarbeiten, aber eine auf Erfahrung basierende Beratung verläuft normalerweise geschmeidiger und sicherer.

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass bestimmte Branchenkenntnisse nur bei tarifvertraglich regulierter betrieblicher Altersversorgung von Vorteil, bei einem generell versierten bAV-Berater aber nicht unbedingt notwendig sind.

Sven Küstner

Geschäftsführer, bAV-Innovationspartner GmbH

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Herr Sven Küstner
Telefon: +49 (0)7131  88716-40
E-Mail: info@bav-innovationspartner.de

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