Die betriebliche Altersversorgung der XY AG sah im Falle einer Berufsunfähigkeit von Herrn M. eine Berufsunfähigkeitsrente i.H. von mtl. 2.000 Euro vor. Als Herr M. schließlich 2011 aufgrund eines Sportunfalls berufsunfähig wurde, verweigerte die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung. Grund der Verweigerung sind nach Ansicht der Versicherung Falschangaben bei den vorvertraglichen Gesundheitsfragen. Herr M. und die XY AG sind nicht dieser Ansicht, so dass bis heute die XY AG mit eigenen Kosten gegen den Versicherer auf Zahlung der Leistung prozessiert. Unabhängig davon, ob ggf. die Versicherung noch leisten wird, die XY AG muss laut vertraglicher Vereinbarung die Berufsunfähigkeitsrente selbst zahlen.