Bei der Bauunternehmen Jürgen H. wandelten einige der gewerblichen Mitarbeiter Entgelt zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung um. Bei einer Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter tarifliche Entgelte für die Umwandlung verwendet haben, was jedoch laut des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages nicht zulässig war. In Konsequenz musste das Bauunternehmen alle auf die bisherigen Entgeltumwandlungen ersparten Sozialversicherungsentgelte (mittlerweile mehrere 1.000 Euro) nachzahlen, ohne jedoch die Versorgungszusagen widerrufen zu können und blieb damit auf den zusätzlichen Kosten sitzen.