Bei Minderleistung der Versicherung steht der AG ein

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Bei ihrem Diensteintritt 2001 in die XY Steuerberatung wurde der fondsgebundene Direktversicherungsvertrag von Frau W. übernommen. Als sie 2009 65-jährig in den Ruhestand ging, fiel aufgrund der damals schlechten Wirtschaftslage die Leistung ihrer Direktversicherung um 11.300 Euro geringer aus, als vertraglich vereinbart. Da die XY Steuerberatung durch die Übernahme dieser Versicherung voll in die Pflichten dieses Vertrages eingetreten war, blieb ihnen nichts anders übrig, als die Differenz an Frau W. zu begleichen.

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